Kataster- und Grundbuchamt in Griechenland |
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Aktuelles
aus Griechenland
Haben Sie Ihre Immobilie beim Katasteramt angemeldet?
Seit einigen
Jahren wird in Griechenland das KTIMATOLOGIO
eingeführt. In vielen Gegenden ist
dies bereits geschehen, nun sind der Grossraum Attika und Thessaloniki dran.
Es handelt sich
um eine Mischung aus Kataster- und Grundbuchamt. Das heisst, dass Grundstücke
nunmehr
nicht mehr nur über ihren Eigentümer bzw. den Belasteten wie beim früheren
und noch üblichen
Ypothikofylakeio (Hypothekenamt) gefunden werden,
sondern über eine bestimmte Registrier-
nummer, das sogenannte KAEK und damit über ihre Lage. Aber
auch hier gibt es alphabetische
Namensregister. Immobilien - Eigentümer, die in den entsprechenden Gemeinden
ihre Immobilien
haben, müssen ihre Rechte innerhalb einer Frist, die am 17. Juni 2008
begonnen hat und am
30. September 2008 endet, mit den entsprechenden
Urkunden, die das Eigentum beweisen,
anmelden, damit sie ihre Rechte nicht verlieren. Weite Infos (in griechisch)
lesen Sie: hier...
Für diejenigen, die ihren Wohnsitz im Ausland haben, endet die Frist am 30.
Dezember 2008.
Für die Anmeldung ist jeweils das Büro des Ktimatologio
am Belegenheitsort des Grund-
stückes oder der Häuser zuständig. Die 76 zuständigen Büros
findet man unter:
KTIMATOLOGIO.GR,
wo auch weitere Hinweise darüber stehen, wie der Antrag
eingereicht
werden muss. Es ist auch eine elektronische Anmeldung möglich. Hierzu braucht
man aber erst
bestimmte Passwoerter. Dazu mehr unter: www.ktimatologio.gr
link «Ηλεκτρονική
υποβολή»
in der linken Spalte. In den Gemeinden, in denen das Ktimatologio bereits
vor längerer Zeit
eingeführt wurde, sind die Anmeldefristen in der Regel abgelaufen. Hat man
sein Grundstück
nicht angemeldet, wird dieses als eines unbekannten Eigentümers geführt. In
diesem Fall
muss man einen Antrag bei Gericht auf Anerkennung stellen. Die Frist hierfür
beträgt acht
Jahre für diejenigen, die in Griechenland leben und zehn Jahre für die, die
im Ausland leben
und beginnt ab Veröffentlichung der Einführung des Ktimatologio für die jeweilige
Gemeinde
im nationalen Gesetzblatt. Infos zu diesem Thema finden Sie auch in der Webseite
der
Griechischen Botschaft in Wien.
Weitere Infos von der Website der Griechischen
Botschaft in Berlin, lesen Sie: hier...
Die Firma Immobilien
Arzumanidis kann auf Wunsch für Sie die Anmeldung in Griechenland
übernehmen. Wir brauchen zuvor eine beglaubigte Vollmacht von Ihnen und dann
würden wir je nach Region eine Anwältin, einen Anwalt oder einen Mitarbeiter
von
uns vor Ort mit der Anmeldung beauftragen. Die Anmeldungsbescheinigung würden
Sie per Einschreiben aus Griechenland direkt an Ihre Adresse im EU-Ausland
(EFTA-Staaten) erhalten. Möchten Sie mehr wissen? Dann senden Sie uns
bitte eine Mail an: arzumanidis@t-online.de
oder athen@immobilien.gr
Pro Anmeldung
kostet unser Service: EUR 350,00 plus die Anmeldegebühren
beim Katasteramt in Griechenland. Alle Preise zzgl. 19% MwSt. Die rechtlichen
Informationen wurden uns von Frau Christina auf dem Graben, Rechtsanwältin,
Kanakari 178, GR-26221 PATRAS, Tel.: +30 (2610) 225020 FAX 621205
E-Mail: kanzlei@rechtingriechenland.eu
zur Verfügung
gestellt.
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